Das aktualisierte Abkommen tritt in Kraft: 15. Mai 2023
Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden
6. Bareinzahlung und -abhebung
6.1. Paysera gewährt dem Kunden das Recht, das Bargeld auf das Paysera-Konto gemäß den im System festgelegten Bedingungen einzuzahlen. Die Orte, Bedingungen, Währungen, Limits und Preise der Bareinzahlung sind hier angegeben.
6.2. Paysera gewährt dem Kunden das Recht, das Bargeld vom Paysera-Konto gemäß den im System festgelegten Bedingungen abzuheben. Die Orte, Bedingungen, Währungen, Limits und Preise der Barabhebung sind hier angegeben.
6.3. Bei Ausführung der Zahlungstransaktionen in bar ist der Vertreter des Kunden verpflichtet, das Geld vor der Einzahlung auf das Konto und sofort nach Abhebung von dem Konto neu zu berechnen und Bemerkungen oder Ansprüche bezüglich der Menge des Bargelds und der Qualität der Banknoten unverzüglich einzureichen.
6.4. Nach Einzahlung des Bargelds kann der Kunde über das E-Geld sofort nach Geldeingang bei Paysera verfügen.
7. Moment des Eingangs des Zahlungsauftrags, Anforderungen für Zahlungsauftrag und Verweigerung, den Zahlungsauftrag auszuführen
7.1. Wenn der Kunde ein Zahler ist, gilt der Zahlungsauftrag als am Tag des Eingangs bei Paysera eingegangen (Frist für die Ausführung eines solchen Zahlungsauftrags beginnt) und wenn der Moment des Eingangs des Zahlungsauftrags nicht der Werktag von Paysera ist, gilt der Zahlungsauftrag als am nächsten Werktag von Paysera eingegangen.
7.2. Der Zahlungsauftrag, den Paysera am Werktag von Paysera nach der von Paysera angegebenen Stunde erhält, gilt als am nächsten Werktag von Paysera eingegangen.
7.3. Zahlungsaufträge innerhalb vom Paysera-System werden sofort ausgeführt (bis zu ein paar Minuten, es sei denn, die Zahlungstransaktion wird in den in Rechtsvorschriften und im Vertrag festgelegten Fällen ausgesetzt), unabhängig von der Arbeitszeit von Paysera.
7.4. Paysera hat das Recht, Zahlungsaufträge, die in einer mit Paysera vereinbarten Weise erteilt wurden, und Informationen über alle Zahlungstransaktionen, die vom Kunden oder gemäß dem Zahlungsauftrag des Kunden ausgeführt wurden, aufzuzeichnen und zu speichern. Die in diesem Punkt genannten Aufzeichnungen können von Paysera dem Kunden und/oder den Dritten, die Rechtsgrundlage für Erhalt dieser Daten haben, als Nachweis für erteilte Zahlungsaufträge und/oder ausgeführte Zahlungstransaktionen vorgelegt werden.
7.5. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen den in Rechtsvorschriften und von Paysera festgelegten Anforderungen für Erteilung eines solchen Zahlungsauftrags und/oder Inhalt des Zahlungsauftrags entsprechen. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen klar und eindeutig formuliert und ausführbar sein sowie den Willen des Kunden deutlich zum Ausdruck bringen. Paysera haftet nicht für Fehler, Unstimmigkeiten, Wiederholungen und/oder Widersprüche, die in Zahlungsaufträgen des Kunden enthalten sind, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit der Angaben des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags. Wenn der Zahlungsauftrag des Kunden nicht ausreichend Daten enthält oder sonstige Mängel vorliegen, kann Paysera abhängig von der Art der Mängel des Zahlungsauftrags entweder die Ausführung des Zahlungsauftrags verweigern oder ihn gemäß den Daten des Zahlungsauftrags ausführen.
7.6. Paysera hat das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags zu verweigern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Zahlungsauftrag nicht von dem gesetzlichen Vertreter des Kunden erteilt wurde, die an Paysera eingereichten Dokumente nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und/oder von Paysera festgelegten Anforderungen sind oder Paysera begründete Zweifel bezüglich der Echtheit und Richtigkeit dieser Dokumente hat. Falls Paysera begründete Verdächtigungen daran hat, dass der Zahlungsauftrag nicht von dem gesetzlichen Vertreter des Kunden erteilt wurde, oder Verdächtigungen bezüglich der Echtheit der eingereichten Dokumente hat, oder andere Verdächtigungen bezüglich der Rechtmäßigkeit oder der Inhalte des erteilten Zahlungsauftrags hat, hat Paysera das Recht zu verlangen, dass der Kunde auf eigene Kosten in einer für Paysera akzeptablen Weise zusätzlich den Zahlungsauftrag bestätigt und/oder an Paysera Dokumente, die das Recht der Personen auf Verfügung über das Geld auf dem Konto bestätigen, oder sonstige von Paysera angegebene Dokumente einreicht. In den in dieser Ziffer genannten Fällen handelt Paysera, um die berechtigten Interessen von dem Kunden, Paysera und/oder der anderen Personen zu schützen, deshalb ist Paysera nicht verantwortlich für Verluste, die aus der Verweigerung des Zahlungsauftrags entstehen können.
7.7. Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Konto genug Geld in der Währung, die zur Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden erforderlich ist, enthält.
7.8. Vor der Ausführung des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags hat Paysera das Recht, vom Kunden Dokumente zu verlangen, die die legale Herkunft des mit der Ausführung des Zahlungsauftrags verbundenen Gelds belegen. Im Fall der Nichteinreichung dieser Dokumente hat Paysera das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden zu verweigern.
7.9. Paysera hat das Recht, Dritte hinzuzuziehen, um den vom Kunden erteilten Zahlungsauftrag ganz oder teilweise auszuführen, sofern dies aufgrund der Interessen des Kunden und/oder des Wesens der Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich ist. Wenn für ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich ist, diesen an ein anderes Finanzinstitut zu senden und durch dieses Institut weiterzuführen, aber dieses Finanzinstitut den Zahlungsauftrag des Kunden gemäß seinen internen Verfahren aussetzt, haftet Paysera nicht für solche Handlungen des Finanzinstituts, sondern bemüht sich, die Gründe für Aussetzung herauszufinden. Paysera hat das Recht, die Ausführung eines vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags auszusetzen und/oder abzubrechen, wenn dies die geltenden Rechtsvorschriften erfordern oder wenn dies aus anderen Gründen, die nicht Paysera zu vertreten hat, erforderlich ist.
7.10. Wenn Paysera die Ausführung eines vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags ablehnt, informiert Paysera den Kunden umgehend darüber oder ermöglicht ihm, mit dieser Mitteilung vertraut zu machen, es sei denn, eine solche Mitteilung ist technisch unmöglich oder nach geltenden Rechtsvorschriften verboten.
7.11. Paysera nimmt die Zahlungsaufträge des Kunden zur Ausführung der Transaktionen auf dem Konto nicht an oder führt diese nicht aus, wenn das Geld auf dem Konto gepfändet oder das Recht des Kunden auf Verfügung über das Geld auf andere Weise beschränkt ist sowie wenn die von Paysera ausgeführten Transaktionen in den gesetzlich festgelegten Fällen ausgesetzt werden.
7.12. Wenn das Geld gemäß dem Zahlungsauftrag aus Gründen, die Paysera nicht zu vertreten hat (Daten des Zahlungsauftrags sind ungenau, das Konto des Empfängers ist geschlossen usw.), zurückgegeben wird, wird der zurückgegebene Betrag dem Konto gutgeschrieben. Die vom Zahler gezahlten Gebühren für Ausführung des Zahlungsauftrags werden nicht zurückgegeben und die mit der Rückzahlung verbundenen Gebühren und Kosten können vom Konto abgebucht werden.
7.13. Die von Paysera eingeleiteten Zahlungsüberweisungen können eilig und nicht eilig sein (falls dafür die technische Möglichkeit besteht). Die Zahlungsüberweisungsmethode wird vom Kunden ausgewählt (falls dafür die technische Möglichkeit besteht). Wählt der Kunde die Zahlungsüberweisungsmethode nicht aus, wird davon ausgegangen, dass er eine vom System automatisch ausgewählte Zahlungsüberweisung zu den für den Kunden günstigsten Bedingungen eingeleitet hat.
8. Erteilung und Widerruf der Zustimmung, Stornierung des Zahlungsauftrags, Ausführung des Zahlungsauftrags
8.1. Die Zahlungstransaktion gilt nur dann als autorisiert, wenn der Zahler die Zustimmung erteilt. Die Zustimmung, die dem Vermittler von Paysera erteilt wird, gilt als für Paysera selbst erteilt. Der Kunde (Zahler) kann die Zustimmung in der von Paysera festgelegten oder zwischen Paysera und diesem Kunden vereinbarten Art und Weise erteilen. Die schriftliche Zustimmung muss von dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. Die Zustimmung kann auch durch elektronische Signatur, dem Kunden gegebenes Passwort, Codes und/oder andere Mittel zur Bestätigung der Identität bestätigt werden. Die Zustimmung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion oder mehrerer Zahlungstransaktionen kann auch über den Empfänger oder den Zahlungsauslösedienstanbieter erteilt werden. Die mit allen in dieser Ziffer vorgesehenen Weisen bestätigte Zustimmung gilt als vom Kunden (Zahler) ordnungsgemäß bestätigt, ist rechtlich gleichrangig als von dem Kunden (seinem Vertreter) unterzeichnetes Papierdokument (Zustimmung) und kann als Beweismittel bei Beilegung von Streitigkeiten zwischen Paysera und dem Kunden in Gerichten und anderen Institutionen verwendet werden, und der Kunde hat kein Recht, die von Paysera ausgeführte Zahlungstransaktion zu bestreiten, wenn der Zahlungsauftrag mit der Zustimmung bestätigt wurde, die in der in dieser Ziffer festgelegten Weise erteilt wurde.
8.2. Die Zustimmung des Kunden (Zahlers) wird vor Ausführung der Zahlungstransaktion erteilt. Nach Vereinbarung zwischen dem Kunden (Zahler) und Paysera kann die Zahlungstransaktion nach der Ausführung der Zahlungstransaktion autorisiert werden, d. h. die Zustimmung dieses Kunden erhalten werden.
8.3. Der Kunde stimmt zu, dass Paysera bei Ausführung der Zahlungstransaktion die im Zahlungsauftrag angegebenen Informationen (einschließlich der im Zahlungsauftrag angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden) direkt an die mit Ausführung einer solchen Zahlungstransaktion verbundenen Personen – die internationale Zahlungskartenorganisationen, die Unternehmen, die Informationen über Zahlungen mit Zahlungskarten bearbeiten, den Zahlungsdienstleister des Empfängers, den Betreiber des Zahlungssystems, das zur Ausführung einer Zahlungstransaktion verwendet wird, die Vermittler des Zahlungsdienstleisters der Paysera und des Empfängers, den Empfänger – übermittelt.
8.4. Das Verfahren zur Stornierung des Zahlungsauftrags:
8.4.1. der Zahlungsauftrag kann nicht storniert werden, nachdem er von Paysera erhalten wurde, außer den im Vertrag vorgesehenen Fällen;
8.4.2. wenn die Zahlungstransaktion vom Empfänger oder über den Empfänger (z. B. Zahlung per Zahlungskarte) oder die Zahlungstransaktion vom Zahlungsauslösedienstanbieter eingeleitet wird, kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht stornieren, nachdem der Zahlungsauftrag gesendet wurde, der Zahler dem Zahlungsauslösedienstanbieter die Zustimmung zur Initiierung der Zahlungstransaktion erteilt hat oder der Zahler dem Empfänger die Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion erteilt hat;
8.4.3. Zahlungsaufträge, die in Ziffer 5.23.4. des Vertrags vorgesehenen sind, können spätestens am Ende des Werktags von Paysera vor dem vereinbarten Tag storniert werden;
8.4.4. nach Ablauf der in Ziffern 8.4.1–8.4.3 des Vertrags festgelegten Fristen kann der Zahlungsauftrag nur storniert werden, wenn dies zwischen dem Kunden (Zahler) und Paysera vereinbart wird, und in den im Ziffer 8.4.2 des Vertrags festgelegten Fällen ist auch eine Zustimmung des Empfängers erforderlich.
8.4.5. Wenn eine Zahlungstransaktion vom Empfänger initiiert wird oder durch den Empfänger, indem er eine Zahlungstransaktion mit einer Zahlungskarte durchführt und wenn der genaue Betrag der Transaktion unbekannt ist, wenn der Zahler seine Zustimmung gibt die Zahlungstransaktion durchzuführen, kann Paysera das Geld im Konto des Zahlers reservieren, aber nur wenn der Zahler dessen Zustimmung gibt eine spezifische Menge zu reservieren. Bei Empfang der Information der genauen Menge der Zahlungstransaktion, wird Paysera sofort, und nicht später als sofort nach Erhalt des Zahlungsauftrags, die Reservation vom Konto des Zahlers entfernen.
8.5. Paysera schreibt das Geld dem Konto gut und bucht das Geld vom Konto ab, indem sie einen im Zahlungsauftrag angegebenen Eindeutigen Identifikator – die Paysera-Kontonummer oder die Kontonummer gemäß dem IBAN-Standard – verwendet. Paysera ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der im von Paysera erhaltenen Zahlungsauftrag angegebene Eindeutige Identifikator dem Vornamen und Namen (Bezeichnung) des Kontoinhabers entspricht. Wenn der genannte Eindeutige Identifikator für Gutschrift des Gelds dem Konto oder Abbuchung des Gelds vom Konto an Paysera bereitgestellt wird, gilt der Zahlungsauftrag als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn er gemäß dem angegebenen Eindeutigen Identifikator ausgeführt wurde. Wenn Paysera die Überprüfung durchführt und eine offensichtliche Abweichung des an Paysera bereitgestellten Eindeutigen Identifikators von dem Vornamen und Namen (Bezeichnung) des Kontoinhabers feststellt, hat Paysera das Recht, eine solche Zahlungstransaktion nicht auszuführen.
8.6. Wenn Paysera einen Zahlungsauftrag zur Geldüberweisung auf das Zahlungskonto bei der Institution eines anderen Zahlungsdienstleisters erhält, führt Paysera diese Zahlungstransaktion gemäß dem im Zahlungsauftrag angegebenen Eindeutigen Identifikator – der Zahlungskontonummer des Empfängers gemäß dem IBAN-Standard – aus, außer der Fällen, in denen ein anderer Zahlungsdienstleister das IBAN-Kontoformat nicht verwendet. Paysera ist nicht dafür verantwortlich, dass der genannte Eindeutige Identifikator im Zahlungsauftrag nicht angegeben und/oder falsch angegeben wird und/oder der Zahlungsdienstleister des Empfängers einen anderen Eindeutigen Identifikator für ordnungsgemäße Ausführung solcher Zahlungstransaktion (Gutschrift des Gelds dem Zahlungskonto des Empfängers) festgelegt hat.
8.7. Bei Bedarf und/oder bei Anforderungen der Behörden eines anderen Staats hat Paysera das Recht, zusätzliche und/oder andere obligatorische Informationen (z. B. Vorname und Name oder Bezeichnung des Empfängers, Zahlungscode) zu bestimmen, die Paysera benötigt, um den Zahlungsauftrag ordnungsgemäß auszuführen.
8.8. Der Zahlungsauftrag gilt als ausgeführt, wenn Paysera den Betrag der Zahlungstransaktion auf das Konto des Zahlungsdienstleisters des Empfängers überweist. Der Zahlungsdienstleister des Empfängers ist dafür verantwortlich, den Betrag der Zahlungstransaktion, der ordnungsgemäß von Paysera an den Zahlungsdienstleister des Empfängers überwiesen wurde, dem Zahlungskonto des Empfängers gutzuschreiben.
9. Verbotene Tätigkeit
9.1. Bei Nutzung der Paysera-Dienstleistungen ist dem Kunden verboten:
9.1.1. den Vertrag, seine Anhänge, Gesetze und andere Rechtsvorschriften, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, nicht einzuhalten;
9.1.2. die Rechte von Paysera und Dritten auf ihre Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere geistige Eigentumsrechte zu verletzen;
9.1.3. für Paysera unwahre, irreführende oder falsche Informationen bereitzustellen;
9.1.4. Informationen, die Paysera begründet verlangt, nicht bereitzustellen;
9.1.5. Zahlungsüberweisungen mit dem illegal erworbenen Geld anzunehmen oder auszuführen, wenn der Kunde darüber gewusst hat oder wissen musste;
9.1.6. die Paysera-Dienstleistungen auf solche Weise zu nutzen, die Verluste, Haftung oder andere negative Rechts- oder Finanzfolgen für Paysera oder andere Dritte verursacht oder dem geschäftlichen Ruf schaden kann;
9.1.7. die Paysera-Dienstleistungen zu nutzen, falls der Kunde, dessen Vertreter, wirtschaftlich Berechtigter, die ausgeführte oder erhaltene Zahlungsüberweisung die Kriterien erfüllt, die in der Liste der Beschränkungen für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen angegeben sind (Liste der Beschränkungen für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen finden Sie auf der Paysera-Website);
9.1.8. Computerviren zu verbreiten und andere Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrieb der Systeme stören, Informationen beschädigen oder zerstören und andere Schäden dem System, Geräten von Paysera oder Informationen zufügen können;
9.1.9. andere vorsätzliche Handlungen vorzunehmen, die die Erbringung der Paysera-Dienstleistungen für den Kunden oder Dritte oder den Betrieb des Systems stören können;
9.1.10. illegale Glücksspiele zu organisieren, Handel mit Anteilen, Indizes, Rohstoffen, Währungen (z. B. Forex), Optionen, börsengehandelten Fonds (ETF) illegal zu organisieren, Handels-, Investierungs- und andere Dienstleistungen an Währungsbörsen, auf Forex-Märkten und in anderen elektronischen Devisenhandelssystemen zu erbringen, mit Tabakerzeugnissen, Alkohol, verschreibungspflichtigen Medikamenten, Steroiden, Waffen illegal zu handeln und mit Betäubungsmitteln verbundenen Sachen, pornographischen Produkten, nicht lizenzierten Lotterien, illegaler Software, anderen gesetzlich verbotenen Gegenständen oder Produkten zu handeln;
9.1.11. Zahlungen in einer nicht regulierten und/oder nicht überwachten virtuellen Währung anzunehmen, solche Währung zu kaufen, umzurechnen oder anderweitig darüber zu verfügen (das Verbot umfasst sowie die Durchführung von Überweisungen als auch deren Erhalt von virtuellen Wechselstuben, d. h. Fälle, in denen eine Überweisung in einer regulierten Währung durchgeführt oder empfangen werden soll, diese Überweisung jedoch mit digitalen Währungsumtauschern zusammenhängt);
9.1.12. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera Finanzdienstleistungen zu erbringen und/oder Handel mit Anteilen, Indizes, Rohstoffen, Währungen (z. B. Forex), Optionen, börsengehandelten Fonds (ETF) legal zu organisieren, Handels-, Investierungs- oder andere Dienstleistungen an Währungsbörsen, auf Forex-Märkten und in anderen elektronischen Devisenhandelssystemen zu erbringen. Wenn der Kunde beabsichtigt, die Finanzdienstleistungen unter Verwendung des Kontos zu erbringen, muss er über eine gültige Lizenz (Genehmigung) für entsprechende Tätigkeit verfügen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland, das gleichwertige oder wesentlich ähnliche Anforderungen festgelegt hat, ausgestellt und er muss von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen überwacht werden;
9.1.13. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera legale Glücksspiele, Lotterie, andere Tätigkeiten, die spezielle Lizenzen oder Genehmigungen erfordern, zu organisieren. Wenn der Kunde beabsichtigt, die in dieser Ziffer genannten Dienstleistungen unter Verwendung des Kontos zu erbringen, muss er über eine gültige Lizenz (Genehmigung) für entsprechende Tätigkeit verfügen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt und von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen überwacht wird;
9.1.14. mehr als ein Konto zu haben, das Benutzerkonto mit einem falschen Namen zu registrieren oder das Benutzerkonto im Namen einer anderen Person ohne Vollmacht zu registrieren, das Benutzerkonto unter Nutzung der Dienstleistungen der Personen (Websites), die die Dienstleistung der anonymen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen erbringen;
9.1.15. gesetzlich oder nach anderen Rechtsvorschriften verbotene oder gegen öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßende Dienstleistungen zu erbringen;
9.1.16. sich anonym mit dem System zu verbinden (z. B. über öffentliche Proxy-Server), außer in Fällen, in denen die verwendeten VPNs durch individuelle Merkmale wie die Verwendung einer statischen (permanenten) IP-Adresse definiert sind, um die Sicherheit der Datenübertragung zu gewährleisten;
9.1.17. Passwörter und andere personalisierte Sicherheitsmerkmale der Zahlungsmittel Dritten offenzulegen und anderen Personen die Nutzung der Dienstleistungen im Namen des Kunden zu ermöglichen.
9.2. Der Kunde ersetzt alle direkten Verluste, Geldstrafen und andere Geldsanktionen für Paysera wegen der Nichteinhaltung des Vertrags, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ziffer 9.1 des Vertrags, oder dessen Verletzung wegen des Verschuldens des Kunden.
9.3. Der Kunde ist verantwortlich und verpflichtet sich, alle Verluste, die Paysera, andere Paysera-Kunden und Dritte bei Nutzung der Paysera-Dienstleistungen und Verletzung dieses Vertrags oder seiner Anhänge durch den Kunden erleiden, zu ersetzen. Stellt sich heraus, dass das Paysera-Konto durch die Vorlage gefälschter oder falscher Dokumente erstellt wurde, gilt der Betrag von EUR 100 (einhundert) (ein diesem Betrag entsprechender Betrag in anderen Währungen, wenn die Dienstleistungen in einer anderen Währung erbracht werden) als Mindestschaden, der nicht nachgewiesen werden muss und den Paysera vom Konto des Kunden abziehen darf. Ein höherer Schadensbetrag muss durch schriftliche Belege nachgewiesen werden. In allen Fällen wird Paysera die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren, wenn Anzeichen für illegale Aktivitäten festgestellt werden.
10. Senden von Mitteilungen der Parteien, Kommunikation und Kundenberatung
10.1. Der Kunde bestätigt, dass er damit einverstanden ist, dass Paysera die Mitteilungen an den Kunden auf der Website des Systems platziert und per E-Mail, die der Kunde bei Registrierung im System angegeben hat, per Post an die Adresse, die der Kunde bei Registrierung im System angegeben hat, oder per SMS, wenn der Kunde bei Registrierung nur die Mobiltelefonnummer angegeben hat, sendet. Der Kunde bestätigt, dass die Mitteilung von Paysera, die in einer der oben genannten Weisen vorgelegt wird, als ordnungsgemäß vorgelegt gilt. Die Mitteilungen werden per Post oder SMS nur dann gesendet, wenn der Kunde keine E-Mail angegeben hat. Beziehen sich diese Mitteilungen nicht auf eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung innerhalb von 24 Stunden ab Platzierung auf der Website des Systems oder Versendung an den Kunden per E-Mail oder SMS erhalten hat. Wenn die Mitteilung per Post gesendet wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab seiner Versendung erhalten hat, es sei denn, der Kunde die Mitteilung per Post tatsächlich später als in den in diesem Vertrag festgelegten Fristen erhalten hat. Mitteilungen (Beschwerden, Anfragen und Klagen) von Kunden gelten am Tag ihrer Einreichung als erhalten, wenn sie von 8 Uhr bis 20 Uhr (EET) eingereicht sind. Mitteilungen, die außerhalb diesen Zeitrahmens eingereicht sind, gelten als erhalten um 8 Uhr (EET) am nächsten Tag.
10.2. Der Kunde wird über Änderung des Vertrags 60 (sechzig) Tage im Voraus informiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung erhalten hat und die Vertragsbedingungen werden innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab deren Sendung dem Kunden per E-Mail oder auf andere Weise, die der Kunde bei Registrierung angegeben hat (per Post oder SMS mit dem Link zur entsprechenden Website), wirksam. Information über Änderung der Vertragsbedingungen wird zusätzlich auf der Website des Systems veröffentlicht.
10.3. Die Mitteilungsfrist von 60 (sechzig) Tagen wird nicht angewendet und die Mitteilungen werden in der in Abschnitt 10.1 des Vertrags festgelegten Reihenfolge übermittelt, wenn:
10.3.1. die Vertragsbedingungen aufgrund von Änderungen der verbindlichen Anforderungen der Rechtsvorschriften geändert werden;
10.3.2. die Preise der Dienstleistungen reduziert werden oder güngstigere Bedingungen für den Kunden auf andere Weise festgelegt werden;
10.3.3. die Selbstkosten für Paysera-Dienstleistungen steigen, wodurch die Preise für Paysera-Dienstleistungen steigen;
10.3.4. eine neue Dienstleistung oder ein neuer Teil der Dienstleistung entsteht, die/den der Kunde nach seiner eigenen Wahl nutzen oder nicht nutzen kann.
10.4. Nicht wesentliche Änderungen des Vertrags sind stilistische oder grammatische Korrekturen, Neuformulierung des Satzes, der Ziffern, der Kapitel des Vertrags, deren Übertragung aus Übersichtlichkeitsgründen, Anführen von Beispielen zu Artikeln und andere Änderungen, die die Rechte des Kunden nicht reduzieren oder beschränken, die Haftung des Kunden nicht erhöhen oder die Position des Kunden nicht verschlechtern.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig, d. h. mindestens einmal am Werktag, Ihre E-Mail oder andere Mittel zum Erhalt von Mitteilungen, die im Benutzerkonto angegeben sind, sowie die Websites des Systems zu überprüfen, um Mitteilungen über Änderungen des Vertrags rechtzeitig zu erhalten.
10.6. Alle Mitteilungen der Parteien müssen in der Akzeptablen Sprache oder in der Sprache, in der der Vertrag dem Kunden zur Information vorgelegt wurde, gesendet werden.
10.7. Der Kunde muss die Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Adresse des Kunden) im Benutzerkonto hinzufügen und nach Änderungen unverzüglich (spätestens innerhalb eines Werktages) aktualisieren, damit Paysera umgehend mit dem Kunden oder dessen Vertretern in Kontakt treten kann. Wenn der Kunde die geänderten Kontaktdaten im Benutzerkonto nicht aktualisiert, trägt er alle Folgen wegen Nichtzustellung von Paysera-Mitteilungen.
10.8. Um die Mittel des Kunden vor möglicher illegaler Tätigkeit Dritter zu schützen, muss der Kunde Paysera auch über Diebstahl oder Verlust seines Ausweisdokuments auf andere Weise unverzüglich schriftlich informieren.
10.9. In allen Angelegenheiten, die mit dem System und der Erfüllung des Vertrags verbunden sind, kann sich der Kunde beraten lassen, indem er seine Frage an die auf der Paysera-Website angegebene E-Mail-Adresse sendet, das Kundendienstzentrum anruft oder einen Antrag auf dem Benutzerkonto ausfüllt. Die Kundenmitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden an die auf der Paysera-Website angegebene E-Mail-Adresse oder an die im Vertrag angegebene Adresse von Paysera gesendet. Alle Mitteilungen müssen an Paysera gesendet werden, unabhängig davon, wer der direkte Dienstleister der in diesem Vertrag definierten Paysera-Dienstleistungen ist.
10.10. Paysera informiert den Kunden im Voraus gemäß dem in Ziffer 10.1 des Vertrags festgelegten Verfahren über bekannte und mögliche Erbringung der Paysera-Dienstleistungen beeinflussende technische Störungen des Systems sowie der Systeme und Ausrüstung Dritter, die Paysera zur Erbringung von Dienstleistungen hinzuzieht.
10.11. Paysera kann die technische Lösung zur Integration der Dienstleistungen jederzeit frei ändern. Änderungen, die Anpassungen in der Software des Kunden erfordern, werden mindestens vor 90 Tagen gemeldet. Wenn dem Kunden die Änderungen auf der Kundenseite erforderlich sind, werden diese auf Kosten des Kunden durchgeführt.
10.12. Die Parteien müssen einander unverzüglich über Umstände informieren, die für Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind. Der Kunde muss die diese Umstände (z. B. Änderung der Bezeichnung, der Adresse, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer, anderer Kontaktdaten des Kunden, Änderung der vom Kunden bevollmächtigten Vertreter, die das Recht auf Verwaltung und Verfügung über Mittel auf dem Konto haben, Änderung der Unterschriften der Vertreter des Kunden, Einleitung und Eröffnung des Konkurs- oder Restrukturierungsverfahrens des Kunden, Liquidation, Reorganisierung, Restrukturierung des Kunden usw.) beweisenden Dokumente einreichen, unabhängig davon, ob diese Informationen den öffentlichen Registern übermittelt wurden.
10.13. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass im Ausland ausgefertigte Dokumente übersetzt, legalisiert oder mit der Apostille beglaubigt werden, sofern in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.
10.14. Alle Kosten für Ausfertigung, Zustellung, Bestätigung und Übersetzung der an Paysera einzureichenden Dokumente gehen zu Lasten des Kunden.
10.15. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit auf der Paysera-Website mit der gültigen Fassung des Vertrags, der Anhängen und der Prisen vertraut zu machen.
11. Änderungen des Vertrags
11.1. Paysera hat das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig unter Einhaltung des im Abschnitt 10 des Vertrags vorgesehenen Informationsverfahrens zu ändern und/oder zu ergänzen.
11.2. Der Kunde hat kein Recht, die Bedingungen dieses Vertrags einseitig zu ändern.
11.3. Der Kunde kann mit den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Tag des Inkrafttretens der Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sein, indem er Paysera darüber im Voraus benachrichtigt. Wenn der Kunde bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen nicht mitteilt, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Änderungen der Bedingungen des Vertrags zustimmt, und treten die Änderungen zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Falls der Kunde benachrichtigt, dass er mit den Änderungen des Vertrags nicht einverstanden ist, kündigt er damit den Vertrag gemäß Ziffer 12.12 des Vertrags, und die bestehenden Bedingungen des Vertrags werden für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Kalendertagen für den Kunden gültig sein.
11.4. Die Anhänge des Vertrags werden nach dem im entsprechenden Anhang festgelegten Verfahren geändert. Wenn im Anhang das Verfahren zu dessen Änderung nicht festgelegt ist, gilt das in diesem Vertrag vorgesehene Verfahren zur Änderung und Information über Änderungen.
11.5. Die Parteien können durch gesonderte schriftliche Vereinbarung zusätzliche in dem Vertrag oder seinen Anhängen nicht vorgesehene Bedingungen oder andere als in dem Vertrag oder seinen Anhängen vorgesehene Bedingungen vereinbaren. Eine solche Vereinbarung wird ein integraler Bestandteil des Vertrags werden. Der Entwurf der Vereinbarung wird auf Wunsch des Kunden von Paysera vorbereitet und per Fax oder E-Mail an den Kunden gesendet (Vereinbarung kann auch in Form einer Erklärung sein). Ist der Kunde mit dem vorgelegten Entwurf einverstanden, wird der Kunde den Entwurf unterzeichnen und eine gescannte Kopie des Dokuments per Fax oder E-Mail an Paysera senden. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass der Kunde die Vereinbarung mit der Originalunterschrift des Kunden per Post sendet. Eine solche Vereinbarung tritt mit der Versendung der unterzeichneten Vereinbarung an Paysera in Kraft, d. h. die Unterzeichnung von Paysera in der Vereinbarung ist nicht verbindlich und Paysera muss keine unterzeichnete Vereinbarung an den Kunden zurücksenden.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1. Die Parteien verpflichten sich, die technischen und kommerziellen Informationen, mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags bekannt wurden, zu schützen und sie ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei oder ihrer bevollmächtigten Vertreter nicht an Dritte weiterzugeben.
14.2. Dem Kunden ist bekannt, dass Paysera personenbezogene Daten der Vertreter des Kunden verarbeitet, um dem Kunden die Paysera-Dienstleistungen bereitzustellen und andere Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu erfüllen. Die Parteien gewährleisten die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die bei Erfüllung dieses Vertrags erhalten wurden.
14.3. Die Fristen für Aufbewahrung personenbezogener Daten und die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden durch den Anhang zum Vertrag Datenschutzrichtlinie geregelt, mit dem sich der Kunde vertraut gemacht hat und verpflichtet sich, ihn einzuhalten.
14.4. Der Kunde verpflichtet sich, die gemäß diesem Vertrag von ihm erstellten oder ihm gegebenen Passwörter oder personalisierte Sicherheitsmerkmale der anderen Zahlungsmittel zu schützen und den Dritten nicht zu offenbaren und anderen Personen die Nutzung der Dienstleistungen im Namen des Kunden nicht zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, mit dieser Anforderung vertraut zu machen und diese Anforderung auf alle seine Vertreter anzuwenden, denen das Recht auf Zugang zum Konto des Kunden gewährt ist oder in der Zukunft wird. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und/oder dies zwar hätte tun können, aber nicht verhindert hat und/oder solche Handlungen absichtlich oder aufgrund eigener Fahrlässigkeit vorgenommen hat, wird anerkannt, dass der Zugriff auf das Profil und die Nutzung der entsprechenden Paysera Dienste im Namen des Kunden erfolgt. In diesem Fall übernimmt der Kunde die Verluste in vollem Umfang und verpflichtet sich, die Verluste anderer Personen zu erstatten, die durch die angegebenen Handlungen des Kunden oder deren Unterlassung entstanden sind.
14.5. Wenn der Kunde oder sein Vertreter das Passwort des Benutzerkontos oder andere Passwörter verliert, das Passwort/die Passwörter nicht wegen des Verschuldens des Kunden und Paysera bekannt gegeben wird/werden oder eine echte Gefahr des illegalen Zugangs zum Konto des Kunden oder Benutzerkonto des Vertreters des Kunden bestehen kann, verpflichtet sich der Kunde oder sein Vertreter, die Passwörter unverzüglich zu ändern, und wenn er dies nicht machen kann, muss er Paysera darüber unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb eines Kalendertages) durch die von Paysera im Paragraph 10 des Vertrags angegebenen Informationsmittel informieren. Paysera ist nicht verantwortlich für Folgen wegen der Nichtinformation.
14.6. Paysera setzt nach Eingang der in Ziffer 14.5 des Vertrags genannten Mitteilung des Kunden unverzüglich den Zugang zum Benutzerkonto des Kunden und die Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen aus, bis das neue Passwort dem Kunden übergeben oder erstellt wird.
14.7. Paysera weist den Kunden darauf hin, dass die E-Mail-Adresse, die mit dem Paysera-Konto verknüpft ist, sowie andere Mittel (wie Mobiltelefonnummer), die nach Wahl des Kunden mit dem Paysera-Konto verknüpft sind, als Mittel zur Kommunikation mit dem Kunden und/oder zur Identifikation des Kunden verwendet werden, deshalb müssen diese Mittel und Zugang zu ihnen vom Kunden geschützt werden. Der Kunde ist voll verantwortlich für Schutz des Zugangs zu seiner E-Mail sowie anderer von ihm verwendeten Mittel und ihrer Anmeldepasswörter. Passwörter sind vertrauliche Informationen und er Kunde ist verantwortlich für deren Offenlegung und für alle Transaktionen, die nach Eingabe des für Benutzerkonto oder ein anderes Zahlungsmittel verwendeten Passworts des Kunden durchgeführt werden. Paysera empfiehlt, sich die Passwörter zu merken und sie nicht aufzuschreiben oder in irgendwelche Mittel einzugeben, wo sie von anderen gesehen werden können. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit diesen Anforderungen und Empfehlungen vertraut zu machen und sie auf alle seine Vertreter anzuwenden, die den Zugang zum Konto des Kunden haben oder in der Zukunft haben werden.
14.8. Paysera hat das Recht, alle gesammelte relevante Informationen über den Kunden und seine Tätigkeit an Strafverfolgungsbehörden, andere staatliche Institutionen (Staatliche Steuerinspektion, Staatlicher Sozialversicherungsfonds usw.) und andere Finanzinstitute weiterzugeben, wenn diese Verpflichtung durch Rechtsvorschriften bestimmt ist, um festzustellen, ob dieser Vertrag und entsprechende Rechtsvorschriften nicht verletzt wurden und werden.
14.9. Der Kunde gewährt Paysera das Recht, direkt oder über Dritte die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Stellung der erforderlichen Anfragen an Dritte, um die Identität der Vertreter des Kunden und die Richtigkeit der anderen vom Kunden bereitgestellten Daten festzustellen (z. B. Register der juristischen Personen, Systeme für Überprüfung der Gültigkeit von persönlichen Dokumenten usw.).
14.10. Paysera weist darauf hin, dass sie in allen Fällen als Zahlungsdienstleister des Kunden dem Empfänger keine Dienstleistungen bereitstellt und anbietet, bis er der Kunde von Paysera ist.
14.11. Paysera hat das Recht, Telefongespräche mit den Vertretern des Kunden aufzuzeichnen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Aufzeichnungen von Telefongesprächen sowie die per Post, andere Telekommunikationsmittel und E-Mail versendeten Mitteilungen als Beweis bei Beilegung von Streitigkeiten zwischen Parteien angesehen werden können. Durch diesen Vertrag erklärt der Kunde, dass er versteht und damit einverstanden ist, dass Paysera Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinem Vertreter aufzeichnen kann. Der Kunde hat das Recht, Telefongespräche und andere Korrespondenz selbst zu legitimen Zwecken, wie in der Datenschutzrichtlinie und den Regeln für Verarbeitung personenbezogener Daten definiert, aufzuzeichnen und zu speichern.
14.12. Der Kunde stimmt zu, dass seine Kontonummer und die für Ausführung der Überweisung erforderlichen Daten entdeckt und einem anderen Paysera-Benutzer, der eine Zahlung an den Kunden leisten möchte, angezeigt werden können, wenn der andere Paysera-Benutzer den im Paysera-System bestätigten Identifikatoren des Kunden (Name der juristischen Person, Bankkonto, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) eingibt.
14.13. Unter der Zustimmung des Kunden, dürfen die Daten des Kunden an Zahlungsinitiationsdienstleister oder Kontoinformationsdienstellen weitergeleitet werden. Paysera kann verweigern eine Kontoinformationsdienstelle oder einen Zahlungsinitationsdienstleister Zugang zum Konto des Kunden aufgrund objektiver und ordnungsgemäß begründeter Gründe verbunden mit unbefugtem oder unfairem Zugang, erworben von dem Kontoinformationsdienstleister oder Zahlungsinformationsdiesntleister, einschließlich unbefugter oder unfairer Initiierung der Zahlungstransaktion. In solchen Fällen wird Paysera den Kunden über die Verweigerung des Kontozugangs informieren und die Gründe für solche Entscheidung angeben. Die Information sollte dem Kunden vor der Verweigerung des Kontozugangs gegeben werden, falls möglich, und nicht später als die Verweigerung der Genehmigung, es sei denn die Bereitstellung solcher Information könnte die Sicherheitsmaßnahmen schwächen oder sie von Rechtsvorschriften verboten ist.
14.14. Um die legitimen Interessen von Paysera zu schützen, können die Daten des Kunden an öffentliche Informationsmittel weitergegeben werden, wenn der Kunde sich an diese Mittel wendet, ohne die in Artikel 16.6 der Vereinbarung vorgesehenen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, und wenn die den öffentlichen Informationsmitteln zur Verfügung gestellten Informationen über den Streitfall nicht mit den Paysera zur Verfügung stehenden Informationen übereinstimmen und den geschäftlichen Ruf von Paysera schädigen.
15. Haftung der Parteien
15.1. Jede Partei haftet für alle Geldstrafen, Vertragsstrafen, Verluste, die der anderen Partei aufgrund der Vertragsverletzung der schuldigen Partei entstehen. Die schuldige Partei verpflichtet sich, die geschädigte Partei für direkte Verluste, die sich aus dieser Haftung ergeben, zu entschädigen. Die Haftung von Paysera im Rahmen des Vertrags ist in allen Fällen durch folgende Bestimmungen begrenzt:
15.1.1. Paysera haftet nur für direkte Verluste, die durch direkte und wesentliche Vertragsverletzung durch Paysera entstehen, und nur für solche Verluste, welche Paysera bei Vertragsverletzung vernünftigerweise vorhersehen konnte;
15.1.2. die Entschädigung für von Paysera verursachten Schaden bei Verstoß gegen diesen Vertrag darf den Durchschnitt der Kommissionsgebühren von letzten 3 (drei) Monaten, die der Kunde an Paysera für erbrachte Dienstleistungen gezahlt hat, nicht übersteigen. Diese Beschränkung gilt für alle Verstöße dieses Monats. Wenn der Durchschnitt von 3 (drei) Monaten nicht berechnet werden kann, darf die Entschädigung 2000 EUR (zweitausend) EUR (ein diesem Betrag entsprechender Betrag in anderen Währungen, wenn die Dienstleistungen in einer anderen Währung erbracht werden);
15.1.3. Paysera haftet in allen Fällen nicht für nicht erhaltene Gewinne und Einkünfte des Kunden, Reputationsverlust, Verlust oder Zusammenbruch des Geschäfts, indirekte Verluste;
15.1.4. die Haftungsbeschränkungen von Paysera gelten nicht, wenn solche Beschränkungen durch geltendes Recht verboten sind.
15.2. Paysera gewährleistet keinen unterbrechungsfreien Betrieb des Systems, da der Betrieb des Systems durch viele Faktoren, die nicht von Paysera kontrolliert werden, beeinflusst (behindert) werden kann. Paysera wird sich bemühen, den reibungslosen Betrieb des Systems sicherzustellen, aber Paysera haftet nicht für Folgen, die sich aus Systemstörungen ergeben, wenn diese Störung nicht durch das Verschulden von Paysera verursacht wird.
15.3. Aus Gründen, die von Paysera kontrolliert werden, kann das System nicht funktionieren und Paysera wird dafür nicht entschädigen, wenn das System mehr als 99 % (neunundneunzig Prozent) der Gesamtzeit, bei Berechnung eines Durchschnitts von mindestens 3 (drei) Monaten, zugänglich war.
15.4. Systemstörungen sind nicht Fälle, wenn Paysera vorübergehend, jedoch nicht länger als 24 (vierundzwanzig) Stunden, die Anmeldung beim System aufgrund von Systemreparatur, Verbesserungsarbeiten und anderen ähnlichen Fällen beschränkt und solche Fälle mindestens vor 2 (zwei) Kalendertagen an den Kunden mitgeteilt hat.
15.5. Paysera haftet nicht für:
15.5.1. für Abschreibung und Überweisung des Gelds vom Paysera-Konto sowie für andere Zahlungstransaktionen mit dem Geld des Kunden auf dem Paysera-Konto, wenn der Kunde die Passwörter und die Identifikationsmittel nicht geschützt hat und infolgedessen sie anderen Personen bekannt wurden, sowie für kriminelle Handlungen oder Transaktionen von Dritten, die mit gefälschten und/oder illegalen Dokumenten oder illegal erhaltenen Daten durchgeführt werden;
15.5.2. für Fehler, nicht rechtzeitig ausgeführte Zahlungen und einbehaltene Mittel der Banken, Zahlungssysteme und anderer Dritten;
14.5.3. für Folgen aufgrund Störungen bei Erfüllung der Verpflichtungen von Paysera, die von einem Dritten verursacht wurden, der nicht von Paysera kontrolliert wird;
15.5.4. für Folgen wegen rechtmäßiger Vertragskündigung durch Paysera, Löschung des Benutzerkontos des Kunden oder Beschränkung des Zugangs zum Benutzerkonto sowie begründete Beschränkung oder Beendigung der Bereitstellung eines Teils der Dienstleistungen;
15.5.5. für Waren und Dienstleistungen, die unter Nutzung des Paysera-Kontos gekauft werden, sowie dafür, dass die andere Partei, mit der unter Nutzung des Paysera-Kontos abgerechnet wird, den Vertrag oder eine andere Vereinbarung nicht erfüllt;
15.5.6. für Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und Verluste, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt wurden oder der Schaden an Paysera bei Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entstanden ist.
15.6. Der Kunde gewährleistet, dass alle Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit Erfüllung des Vertrags den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.
15.7. Der Kunde ist voll verantwortlich für Richtigkeit der Daten und Anweisungen, die an Paysera und bei Ausfüllung von Dokumenten im System übermittelt wurden.
15.8. Wenn Paysera eine unbefugte Zahlungstransaktion bemerkt oder darüber informiert wird, verpflichtet sie sich, sofort, spätestens jedoch am Ende des folgenden Werktages, den Betrag der unbefugten Zahlungstransaktion dem Kunden zurückzugeben und gegebenenfalls den Saldo des Kontos, von dem der Betrag abgebucht wurde, zu dem Punkt vor der unbefugten Zahlungstransaktion wiederherzustellen, es sei denn Paysera hat hinreichende Gründe für Verdacht auf Betrug und diese Gründe der Aufsichtsbehörde schriftlich mitteilt.
15.9. Der Kunde trägt alle Verluste, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstehen, wenn diese Verluste erlitten wurden: aufgrund der Verwendung des verlorenen oder gestohlenen Zahlungsmittels; aufgrund unbefugtes Erwerbs eines Zahlungsmittels, wenn der Kunde personalisierte Sicherheitsmerkmale (einschließlich Maßnahmen zur Bestätigung der Identität) nicht geschützt hat.
15.10. Der Kunde trägt alle Verluste, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstanden sind, wenn der Kunde diese Verluste erlitten hat, indem er betrügerisch gehandelt oder eine oder mehrere unten genannten Verpflichtungen des Kunden grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erfüllt hat:
15.10.1. das Zahlungsmittel unter Einhaltung der in diesem Vertrag oder in seinen Anhängen angerannten Regeln für Ausgabe und Nutzung des Zahlungsmittels verwenden;
15.10.2. unverzüglich Paysera oder das von ihr angegebenen Subjekt unter Einhaltung der in diesem Vertrag oder in seinen Anhängen angegebenen Regeln für Ausgabe und Nutzung des Zahlungsmittels informieren, wenn der Kunde über Verlust, Diebstahl, illegalen Erwerb oder unbefugte Nutzung des Zahlungsmittels erfahren hat sowie über Tatsachen oder Verdächtigungen erfahren hat, dass die Dritte seine personalisierten Sicherheitsmerkmale der Zahlungsmittels erfahren haben oder diese verwenden können;
15.10.3. nach Erhalt des Zahlungsmittels Maßnahmen ergreifen, um personalisierte Sicherheitsdaten des Zahlungsmittels zu schützen.
15.11. Der Kunde muss mindestens einmal im Monat die Informationen über die auf dem Konto ausgeführten Zahlungstransaktionen überprüfen und Paysera schriftlich über unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktionen sowie über alle anderen Fehler, Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten im Auszug informieren. Die Mitteilung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen ab dem Tag vorgelegt werden, an dem Paysera nach Ansicht des Kunden eine unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktion ausgeführt hat. Ist der Kunde ein Benutzer, muss er Paysera unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 (dreizehn) Monaten ab Abschreibung vom Zahlungskonto, schriftlich über unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktion in der Währung des Mitgliedstaates an den EU-Mitgliedstaat informieren. Wenn der Kunde zum angegebenen Zeitpunkt keine Mitteilungen vorlegt, wird davon ausgegangen, dass er vorbehaltlos mit den auf dem Zahlungskonto ausgeführten Zahlungstransaktionen einverstanden ist. Der Kunde muss Paysera alle verfügbaren Informationen über illegalen Zugang zum Konten oder andere illegalen Handlungen im Zusammenhang mit dem Konto übermitteln und alle angemessenen von Paysera angegebenen Maßnahmen zu ergreifen, um zu helfen, eine Untersuchung wegen der illegalen Handlungen einzuleiten.
15.12. Die Partei wird von der Haftung wegen Nichterfüllung des Vertrags befreit, wenn sie nachweist, dass der Vertrag aus Umständen höherer Gewalt (Force majeure) nicht erfüllt wurde, die gesetzlich beweist wurden. Der Kunde muss Paysera über Umstände höherer Gewalt, die die Erfüllung des Vertrags verhindert, innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab Eintritt dieser Gründe schriftlich informieren. Paysera wird den Kunden über Umstände höherer Gewalt per E-Mail oder auf Websites des Systems informieren.
16. Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Paysera, Beschwerdeverfahren
16.1. Paysera bemüht sich, alle Streitigkeiten mit den Kunden auf friedliche, schnelle und für beide Parteien akzeptable Weise beizulegen, deshalb werden die Kunden im Fall eines Konflikts aufgefordert, sich direkt an Paysera zu wenden. Die Streitigkeiten werden durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt.
16.2. Der Kunde kann einen Anspruch oder eine Beschwerde in Bezug auf Paysera-Zahlungsdienstleistungen erheben, indem er eine Mitteilung per E-Mail sendet oder eine Mitteilung durch das Benutzerkonto sendet.
16.3. Der Anspruch muss Umstände und Dokumente, auf deren Grundlage der Anspruch erhoben wird, enthalten. Wenn sich der Kunde in einem Anspruch auf Dokumente stützt, die Paysera nicht hat, muss bei Erhebung des Anspruchs auch solche Dokumente oder ihre Kopien eingereicht werden.
16.4. Paysera prüft den schriftlichen Anspruch oder die Beschwerde des Kunden nicht später als innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dessen/deren Erhalt und stellt dem Kunden eine ausführliche, begründete und dokumentierte Antwort bereit. In Ausnahmefällen, in denen Paysera die Antwort aus Gründen, die nicht von Paysera abhängen, nicht innerhalb von 15 Werktagen bereitstellen kann, sendet Paysera dem Kunden eine vorläufige Antwort mit klarer Angabe der Gründe für Verzögerung der Bearbeitung der Beschwerde und der Frist, bis wann der Kunde die endgültige Antwort erhalten wird. In jedem Fall beträgt die Frist für Einreichung der endgültigen Antwort nicht mehr als 35 Werktage. Die Antwort von Paysera wird dem Kunden auf die in Ziffer 10.1 des Vertrags genannten Weise eingereicht, es sei denn, der Kunde verlangt in dem Anspruch oder in der Beschwerde, eine Antwort auf andere Weise einzureichen.
16.5. Die Ansprüche des Kunden werden von Paysera kostenlos geprüft.
16.6. Wenn der Kunde mit der von Paysera getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, hat der Kunde das Recht, andere legitime Möglichkeiten zum Schutz seiner Rechte zu verwenden und eine Beschwerde der Aufsichtsbehörde gemäß dem von der Aufsichtsbehörde festgelegten Verfahren einzureichen.
16.7. Wird die Streitigkeit nicht durch friedliche oder außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten beigelegt, wird die Streitigkeit durch Gerichte gemäß dem Gesetz nach dem Sitz von Paysera beigelegt.
16.8. Dieser Vertrag, seine Anhänge und die Beziehungen der Parteien, die nicht durch diesen Vertrag geregelt sind, unterliegen dem Recht des Landes, in dem das lizenzierte Paysera Unternehmen, das den Kunden registriert hat, seinen Sitz hat, einschließlich der Fälle, in denen ein Streit zwischen dem Kunden und Paysera in die Zuständigkeit eines Gerichts eines anderen Staates fällt.
Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden (veraltete Version, gültig bis 16.09.2019)
Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden (gültig bis 01.10.2021)
Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden (gültig bis 07.03.2022)
Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden (gültig bis 01.08.2023)